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18 Ist jemand nach erfolgter Beschneidung berufen worden, so lasse er sich [von ihr] nicht wieder gewinnen; ist jemand in unbeschnittenem Zustand berufen worden, so lasse er sich nicht beschneiden. 19 Beschnitten sein ist nichts und unbeschnitten sein ist auch nichts, wohl aber Gottes Gebote halten. 20 Jeder bleibe in dem Stand, darin er berufen worden ist.

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