Versöhnung mit dem Gegner (Lukas 12,57‒59)

21 »Wie ihr wisst, wurde unseren Vorfahren gesagt: ›Du sollst nicht töten! Wer aber einen Mord begeht, muss vor ein Gericht gestellt werden.‹[a] 22 Doch ich sage euch: Schon wer auf seinen Mitmenschen zornig ist, gehört vor Gericht. Wer zu ihm sagt: ›Du Schwachkopf!‹, der gehört vor den Hohen Rat, und wer ihn verflucht,[b] der verdient es, ins Feuer der Hölle geworfen zu werden.

23 Wenn du also deine Opfergabe zum Altar bringst und dir fällt dort ein, dass jemand dir etwas vorzuwerfen hat, 24 dann lass dein Opfer am Altar zurück, geh zu deinem Mitmenschen und versöhne dich mit ihm. Erst danach bring Gott dein Opfer dar.

25 Wenn du jemandem etwas schuldig bist, dann setz alles daran, dich noch auf dem Weg zum Gericht mit deinem Gegner zu einigen. Sonst wird er dich dem Richter übergeben, und dieser wird dich verurteilen und vom Gerichtsdiener ins Gefängnis stecken lassen. 26 Ich versichere dir: Von dort wirst du nicht eher wieder herauskommen, bis du auch den letzten Rest deiner Schuld bezahlt hast.«

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Footnotes

  1. 5,21 Vgl. 2. Mose 20,13; 5. Mose 5,17.
  2. 5,22 Wörtlich: und wer sagt: ›Du (gottloser) Narr!‹