3 Mose 11-15
Hoffnung für Alle
Verschiedene Reinheitsvorschriften (Kapitel 11–15)
Reine und unreine Tiere (5. Mose 14,3‒21)
11 Der Herr gab Mose und Aaron den Auftrag, 2 den Israeliten dies mitzuteilen:
»Das Fleisch von folgenden Tieren dürft ihr essen: Von den Landtieren 3 sind euch alle erlaubt, die vollständig gespaltene Hufe oder Pfoten haben und wiederkäuen. 4-6 Das Kamel, den Klippdachs und den Hasen dürft ihr aber nicht essen. Denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe oder Pfoten. Sie müssen bei euch als unrein gelten. 7 Das Schwein hat zwar vollständig gespaltene Hufe, aber es ist kein Wiederkäuer; darum ist es für euch unrein. 8 Esst das Fleisch dieser Tiere nicht und berührt auch nicht ihre Kadaver! Sie sind für euch unrein!
9 Von den Tieren im Meer, in den Flüssen und Seen dürft ihr alle essen, die Flossen und Schuppen haben. 10 Aber alle Lebewesen im Wasser ohne Flossen oder Schuppen sind unrein! 11-12 Ihr dürft sie nicht essen und auch nicht ihre Kadaver berühren. Von allem, was im Wasser lebt und keine Flossen oder Schuppen hat, sollt ihr euch voller Abscheu fernhalten!
13 Folgende Vögel sollt ihr nicht anrühren und erst recht nicht essen, denn sie sind unrein: Gänsegeier, Lämmergeier, Mönchsgeier, 14 Gabelweihe und die verschiedenen Arten der Königsweihe, 15 alle Arten des Raben, 16 Strauß, Falke, Seemöwe, alle Habichtarten, 17 Steinkauz, Fischeule, Waldohreule, 18 Schleiereule, Wüstenkauz, Aasgeier, 19 Storch, alle Reiherarten, Wiedehopf und Fledermaus.[a]
20 Auch alle krabbelnden und fliegenden Insekten sollt ihr verabscheuen, 21 außer denen, die Sprungbeine haben und am Boden hüpfen. 22 Ihr dürft also die verschiedenen Heuschreckenarten essen.[b] 23 Aber alle anderen Insekten sollt ihr verschmähen!
24-28 Folgende Tiere dürft ihr nicht berühren, wenn sie verendet sind: jedes Tier, das geteilte, aber nicht vollständig gespaltene Hufe oder Pfoten hat und nicht wiederkäut, sowie alle Vierbeiner mit Pfoten. Sie alle sind unrein, und wer ihren Kadaver berührt, wird unrein bis zum Abend. Wenn jemand ihren Kadaver wegträgt, muss er seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.
29-30 Von den kleinen Tieren, die am Boden kriechen, sind für euch verboten: Maulwurf, Springmaus, alle Eidechsenarten, Gecko, Salamander und Chamäleon. 31 Sie alle sind unrein, und wer ihre Kadaver berührt, ist bis zum Abend unrein. 32 Jeder Gegenstand, auf den der Kadaver eines dieser Tiere fällt, wird unrein, ganz gleich ob er aus Holz, Stoff, Fell oder Sackleinen gemacht ist, und ganz gleich, wofür er gebraucht wird. Legt ihn ins Wasser; bis zum Abend bleibt er unrein. 33 Fällt ein totes Tier dieser Art in einen Tontopf, wird alles darin unrein, und den Topf müsst ihr zerschlagen. 34 Jedes Essen, das mit Wasser aus solch einem Tonkrug zubereitet wurde, ist unrein, ebenso jedes Getränk aus solch einem Gefäß. 35 Alles, was mit einem Kadaver dieser Tiere in Berührung kommt, soll bei euch als unrein gelten. Handelt es sich um einen Backofen oder um einen kleinen Herd, muss er niedergerissen werden. 36 Nur eine Quelle oder eine Zisterne, in der man das Wasser sammelt, bleibt rein. Doch wer das tote Tier berührt, das hineingefallen ist, wird unrein. 37 Fällt der Kadaver eines dieser Kriechtiere auf Saatgut, das gerade ausgesät werden soll, so bleibt dies rein. 38 Wurden die Samen aber mit Wasser befeuchtet, und es fällt dann ein totes Tier darauf, so werden sie unrein.
39 Wenn ein Tier, das ihr essen dürft, verendet, wird jeder bis zum Abend unrein, der den Kadaver anfasst. 40 Wer von dem Fleisch isst oder den Tierkörper wegträgt, soll seine Kleider waschen und gilt bis zum Abend als unrein.
41 Alle kleinen Tiere, die sich am Boden fortbewegen, sollt ihr verabscheuen und sie auf keinen Fall essen, 42 ganz gleich ob sie auf dem Bauch kriechen oder auf vier oder mehr Füßen umherlaufen. 43 Hütet euch davor, sie anzurühren, denn sonst werdet ihr in meinen Augen unrein und erregt meinen Abscheu! 44 Ich bin der Herr, euer Gott. Ihr sollt ein heiliges Leben führen, denn ich bin heilig! Verunreinigt euch nicht durch diese kleinen Tiere, die am Boden kriechen! 45 Denn ich bin der Herr, ich habe euch aus Ägypten herausgeführt, um euer Gott zu sein! Ihr sollt heilig sein, weil ich heilig bin!
46 Dies sind die Bestimmungen über das Vieh, die Vögel, die Wassertiere und die Kleintiere am Boden. 47 Mit ihrer Hilfe sollt ihr unterscheiden können zwischen reinen Tieren, die man essen kann, und unreinen Tieren, die nicht gegessen werden dürfen.«
Reinheitsvorschriften für Frauen nach der Geburt
12 Der Herr befahl Mose, 2 den Israeliten diese Weisungen weiterzugeben:
»Wenn eine Frau einen Jungen zur Welt bringt, gilt sie sieben Tage lang als unrein, genauso wie bei ihrer monatlichen Blutung. 3 Am achten Tag soll der Junge beschnitten werden. 4 Die Mutter muss wegen ihrer Blutungen noch weitere 33 Tage zu Hause bleiben, bis sie wieder rein ist. In dieser Zeit darf sie nichts Heiliges anfassen und das Heiligtum nicht betreten.
5 Hat sie ein Mädchen geboren, ist sie zwei Wochen unrein wie bei ihrer monatlichen Regel. Danach soll sie wegen ihrer Blutungen weitere 66 Tage zu Hause bleiben und als unrein gelten.
6 Wenn die Zeit vorüber ist – ganz gleich ob sie einen Jungen oder ein Mädchen bekommen hat –, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine Turteltaube oder andere Taube als Sündopfer zum Eingang des heiligen Zeltes bringen. 7 Der Priester bringt ihr Opfer mir, dem Herrn, dar, damit die Unreinheit der Blutung von ihr genommen wird und sie wieder rein ist. Diese Weisung gilt für jede Frau, die einen Jungen oder ein Mädchen geboren hat.
8 Wenn sie sich aber kein Lamm als Opfertier leisten kann, darf sie stattdessen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine als Brandopfer und eine als Sündopfer. Damit soll der Priester sie von ihrer Unreinheit befreien, damit sie von nun an wieder als rein gilt.«
Anweisungen über die Feststellung von Aussatz
13 Der Herr sagte zu Mose und Aaron: 2 »Wenn jemand auf seiner Haut eine Schwellung, einen Ausschlag oder einen hellen Fleck entdeckt und darum Verdacht auf Aussatz besteht, dann soll er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder zu einem seiner Söhne. 3 Der Priester untersucht die erkrankte Stelle: Ist das Haar dort weiß geworden und erscheint die Haut tiefer als ringsum, dann ist es Aussatz, und der Priester muss den Kranken für unrein erklären. 4 Wenn der Fleck zwar weiß ist, aber nicht tiefer liegt als die Haut ringsum und sich das Haar auch nicht weiß verfärbt hat, soll der Priester den Betreffenden für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken. 5 Am Ende dieser Woche untersucht ihn der Priester erneut. Sieht er, dass der weiße Fleck sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, soll er den Betreffenden ein weiteres Mal für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken. 6 Danach begutachtet ihn der Priester noch einmal. Sieht er, dass die Verfärbung der Haut nachgelassen und die Krankheit sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll er ihn für rein erklären; denn der Fleck ist nur ein Hautausschlag. Der Kranke muss lediglich seine Kleider waschen, dann ist er wieder rein. 7 Wenn sich aber der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet, nachdem der Priester den Kranken untersucht und für rein erklärt hat, soll er sich erneut dem Priester zeigen. 8 Stellt dieser dann fest, dass der Ausschlag doch weiter um sich greift, muss er den Kranken für unrein erklären, weil es Aussatz ist.
9 Immer wenn bei einem Menschen Verdacht auf Aussatz besteht, soll er zum Priester gebracht werden. 10 Sieht dieser eine weiße Schwellung mit weiß verfärbten Haaren und wild wucherndem Fleisch, 11 dann ist es weit fortgeschrittener Aussatz. Der Priester muss den Kranken sofort für unrein erklären, ohne ihn vorher noch zur Beobachtung an einen abgesonderten Ort zu schicken. 12 Wenn sich aber der Aussatz rasch auf der Haut ausbreitet und den Kranken von Kopf bis Fuß bedeckt, 13 wenn also der Priester sieht, dass der Aussatz die Haut ganz erfasst hat, erklärt er den Betreffenden für rein. Weil die Haut dann ganz weiß ist, gilt er als rein. 14 Zeigt sich aber wucherndes Fleisch, ist er unrein. 15 Der Priester muss ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Wild wucherndes Fleisch ist in jedem Fall unrein, denn es handelt sich um Aussatz. 16 Bildet sich aber das wuchernde Fleisch zurück und wird die Stelle wieder weiß, soll der Betreffende den Priester aufsuchen. 17 Sieht dieser, dass die Haut dort tatsächlich wieder weiß geworden ist, erklärt er ihn für rein.
18 Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Geschwür bildet und wieder abheilt, 19 dann aber an dieser Stelle eine weiße Schwellung oder ein weißlich-roter Fleck entsteht, soll der Kranke sich dem Priester zeigen. 20 Stellt dieser eine Vertiefung der Haut und weiß gewordenes Haar fest, erklärt er den Kranken für unrein. Denn dann hat sich an der Stelle, wo vorher das Geschwür war, Aussatz gebildet. 21 Sieht der Priester aber, dass sich das Haar nicht weiß verfärbt hat, die Stelle nicht tiefer liegt als die Haut ringsum und auch die Verfärbung schon nachlässt, dann schickt er den Betreffenden für sieben Tage an einen abgesonderten Ort. 22 Breitet sich der Hautausschlag in dieser Zeit weiter aus, erklärt der Priester den Kranken für unrein, denn es handelt sich um Aussatz. 23 Wird aber der Fleck nicht größer, dann ist es die Narbe des abgeheilten Geschwürs. Der Priester soll den Betreffenden für rein erklären.
24 Wenn jemand eine Brandwunde hat und sich dort ein weiß-roter oder weißer Fleck bildet, 25 muss er den Priester aufsuchen. Stellt dieser fest, dass sich das Haar dort weiß verfärbt hat und die Stelle tiefer liegt als die Haut ringsum, dann handelt es sich um Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester erklärt den Kranken für unrein, weil er aussätzig ist. 26 Bemerkt der Priester aber keine weißen Haare im Bereich des Flecks und auch keine Vertiefung oder starke Verfärbung der Haut, dann soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken. 27 Stellt er am siebten Tag fest, dass sich der Fleck ausgebreitet hat, muss er den Kranken für unrein erklären, denn es handelt sich um Aussatz. 28 Wenn aber der Fleck nicht größer wird und die Haut wieder annähernd normal aussieht, ist es nur die Narbe der Brandwunde. Darum erklärt der Priester ihn für rein.
29 Bekommt jemand, egal ob Mann oder Frau, auf der Kopfhaut oder auf der Haut unter dem Bart einen Ausschlag, 30 soll der Priester die Stelle untersuchen. Sieht er eine Vertiefung der Haut mit schütterem, gelblichem Haar, erklärt er den Betreffenden für unrein. Es handelt sich um Aussatz an Kopf oder Kinn. 31 Stellt der Priester fest, dass die befallene Stelle nicht tiefer liegt als die umliegende Haut, die Haare sich aber trotzdem verfärbt haben, soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken. 32 Sieht der Priester am siebten Tag, dass der Ausschlag sich nicht ausgebreitet hat, kein gelbliches Haar dort zu finden ist und die Stelle auch nicht tiefer liegt, 33 dann soll der Kranke sich rasieren, aber die befallene Stelle aussparen. Der Priester schickt ihn für weitere sieben Tage an einen abgesonderten Ort. 34 Stellt er danach fest, dass sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet hat und die Haut dort auch nicht tiefer liegt als ringsum, soll er den Betreffenden für rein erklären. Dieser wäscht seine Kleider und gilt dann als rein. 35 Wenn sich der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet, 36 soll der Priester den Kranken erneut untersuchen und ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Er braucht gar nicht erst nach gelblichen Haaren zu suchen. 37 Sieht er aber, dass der Ausschlag zum Stillstand gekommen und schwarzes Haar nachgewachsen ist, dann ist der Betreffende wieder gesund, und der Priester erklärt ihn für rein.
38 Bilden sich auf der Haut eines Mannes oder einer Frau weiße Flecken, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind die Flecken nur weißlich-blass, dann handelt es sich um einen gutartigen Ausschlag, und der Betreffende ist rein.
40-41 Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, sei es am Hinterkopf oder an der Stirnseite, bleibt er trotzdem rein. 42-43 Wenn aber an der kahlen Stelle ein weiß-rötlicher Ausschlag entsteht, muss der Priester den Mann gründlich untersuchen. Stellt er fest, dass sich dort auch eine Schwellung gebildet hat, die genau wie Aussatz am Körper aussieht, 44 dann hat der Mann Aussatz, und der Priester muss ihn für unrein erklären.«
Das Verhalten von Aussätzigen
45 »Ein Aussätziger soll zerrissene Kleider tragen, das Haar ungeschnitten und ungekämmt lassen, den Bart verhüllen und immer wieder rufen: ›Unrein, unrein!‹ 46 Solange er vom Aussatz befallen ist, gilt er als unrein. Er soll außerhalb des Lagers wohnen, abgesondert von allen anderen.«
Schimmelpilzbefall an Gebrauchsgegenständen
47-49 »Wenn an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist, ein grünlicher oder rötlicher Fleck auftritt, dann ist es von Schimmel befallen, und man soll es dem Priester zeigen. 50 Dieser begutachtet die Stelle und schließt den betreffenden Gegenstand sieben Tage lang ein. 51 Stellt er am siebten Tag fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann ist es fressender Schimmel. Der Gegenstand ist dadurch unrein 52 und muss verbrannt werden. Weil der Schimmel sich immer weiter ausbreiten würde, muss das befallene Stück restlos beseitigt werden, ganz gleich ob es aus Wolle, Leinen oder Leder gemacht ist. 53 Stellt der Priester aber fest, dass der Schimmelfleck nicht größer geworden ist, 54 ordnet er an, dass man das Stück wäscht und weitere sieben Tage einschließt. 55 Sieht der Priester nach dieser Zeit, dass der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, ist der betreffende Gegenstand unrein und muss verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Außenseite oder die Innenseite befallen ist. 56 Bemerkt der Priester aber, dass die Stelle durch das Waschen blass geworden ist, soll er sie aus dem Stoff oder Leder heraustrennen. 57 Falls nun wiederum Schimmel an einer anderen Stelle auftritt, muss das Stück verbrannt werden, denn der Schimmel hat es bereits ganz befallen. 58 Ist der Schimmel jedoch nach dem Waschen verschwunden, wäscht man das Stück noch einmal. Danach ist es rein.
59 Dies sind die Vorschriften über Schimmelpilzbefall an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist. Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll entschieden werden, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.«
Reinigungsopfer für vom Aussatz Geheilte
14 Der Herr sprach zu Mose: 2 »Wenn ein Aussätziger gesund geworden ist und für rein erklärt werden will, dann gelten folgende Anweisungen: Er muss zum Priester gebracht werden, 3 der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Ist der Kranke wirklich wieder gesund geworden, 4 lässt der Priester für ihn zwei lebende, reine Vögel bringen sowie Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop. 5 Auf Anweisung des Priesters wird ein Vogel über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser getötet, um das Blut des Tieres aufzufangen. 6 Den lebenden Vogel nimmt der Priester in die Hand und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem frischen Quellwasser vermischt hat. 7 Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser den Geheilten und erklärt ihn für rein. Den lebenden Vogel lässt er fliegen. 8 Der Geheilte wäscht seine Kleider, rasiert alle seine Haare ab und wäscht sich; danach ist er rein. Er darf wieder ins Lager kommen, soll aber sieben Tage lang sein Zelt nicht betreten. 9 Am siebten Tag rasiert er noch einmal den Kopf, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare. Nachdem er seine Kleider gewaschen und sich gebadet hat, ist er endgültig rein.
10 Am achten Tag sucht er zwei männliche Lämmer und ein einjähriges weibliches Lamm aus, alles fehlerlose Tiere; zusätzlich bringt er für das Speiseopfer vier Kilogramm feines Weizenmehl, mit Öl vermengt, sowie einen halben Liter Öl. 11 Der Priester, der die Reinigung vornimmt, führt den Mann mit seinen Opfergaben zum Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart. 12 Eines der Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester weiht sie mir, dem Herrn, indem er sie vor dem Heiligtum hin- und herschwingt. 13 Dann schlachtet er das Lamm am Eingang des heiligen Zeltes, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer steht das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig. 14 Der Priester nimmt etwas vom Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden möchte, auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. 15 Nun gießt er etwas Öl in die linke Hand, 16 taucht einen Finger der rechten Hand hinein und besprengt damit siebenmal den Altar. 17 Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat. 18 Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem Herrn, versöhnen.
19 Dann bringt er das Sündopfer dar, um den Geheilten von aller Verunreinigung und Schuld zu befreien. Anschließend schlachtet er das Tier für das Brandopfer 20 und verbrennt das Speise- und das Brandopfer auf dem Altar. So bewirkt er, dass der Betreffende wieder als rein gelten darf.
21 Wenn jemand zu arm ist und sich die Opfergaben nicht leisten kann, bringt er nur ein Lamm für das Schuldopfer. Es soll mir, dem Herrn, geweiht werden, damit ich dem Geheilten seine Schuld vergebe. Als Speiseopfer genügen in einem solchen Fall eineinhalb Kilogramm feines, mit Öl vermengtes Mehl sowie ein halber Liter Öl. 22 Wenn der Mann es aufbringen kann, kommen noch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben dazu, eine für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer. 23 Am achten Tag, wenn er für rein erklärt werden möchte, bringt er diese Opfergaben zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart. 24 Der Priester nimmt das Lamm und den halben Liter Öl entgegen und schwingt sie vor dem Heiligtum hin und her, um sie mir, dem Herrn, zu weihen. 25 Dann schlachtet er das Lamm für das Schuldopfer und streicht dem Geheilten etwas von dem Blut auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. 26 Anschließend gießt er Öl in die linke Hand 27 und sprengt etwas davon mit einem Finger der rechten Hand siebenmal an den Altar. 28 Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat. 29 Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem Herrn, versöhnen. 30-31 Dann bringt er eine der beiden Tauben als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar, zusammen mit den Speiseopfergaben. So befreit der Priester den Mann von seiner Unreinheit und sorgt dafür, dass ich, der Herr, ihm seine Schuld vergebe. 32 Diese Bestimmungen gelten für einen vom Aussatz Geheilten, der die volle Opfergabe für seine Reinigung nicht aufbringen kann.«
Schimmelpilzbefall an Häusern
33 Der Herr sprach zu Mose und Aaron: 34 »Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch als euer Eigentum schenken will, und ich lasse dort an einem Haus Schimmelpilz entstehen, 35 dann soll der Besitzer seinen Verdacht dem Priester melden. 36 Dieser ordnet an, das Haus auszuräumen, ehe er kommt, um den Befall zu untersuchen. Denn sonst müsste, falls es ein Pilzbefall ist, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Nun kommt der Priester, um sich das Haus anzusehen. 37 Entdeckt er im Mauerwerk rötliche oder grünliche Vertiefungen, 38 verlässt er das Haus und verschließt es für sieben Tage. 39 Wenn er am siebten Tag wiederkommt und sieht, dass sich der Befall am Mauerwerk ausgebreitet hat, 40 dann muss er anordnen, die befallenen Steine auszubrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu werfen. 41 Die Innenwände des Hauses lässt er abkratzen und den Lehm ebenfalls außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schütten. 42 Dann werden die herausgebrochenen Steine durch andere ersetzt, und das Haus wird mit neuem Lehm verputzt. 43 Wenn aber der Befall wieder auftritt, nachdem man die alten Steine herausgebrochen, den Lehm abgekratzt und das Haus neu verputzt hat, 44 kommt der Priester und schaut es sich erneut an. Stellt er fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen hartnäckigen Schimmelpilz, der nicht wieder verschwindet; das Haus bleibt unrein. 45 Man muss es abreißen und den Schutt – die Steine, die Balken und den Lehm – an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.
46 Wer das Haus betritt, während es verschlossen bleiben soll, ist unrein bis zum Abend. 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, muss danach seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester sieht, dass sich der Pilzbefall am Haus nicht ausgebreitet hat, nachdem es neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, denn der Schimmelpilz ist verschwunden. 49 Er holt dann zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop, um das Haus von seiner Unreinheit zu befreien. 50 Den einen Vogel tötet er über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser, um das Blut des Tieres aufzufangen. 51 Dann nimmt er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinrote Wolle und den lebenden Vogel und taucht alles in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem Wasser vermischt hat. Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser das Haus. 52 So befreit er es von aller Unreinheit, die auf ihm lastet. 53 Den lebenden Vogel lässt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. So sorgt er dafür, dass das Haus wieder als rein gelten darf.
54-56 Diese Vorschriften gelten für jede Art von krankhaftem oder schädlichem Befall, nämlich für Hautkrankheiten wie Aussatz, Geschwüre, Ausschläge und Flecken sowie für Schimmelpilz an Kleidung und Häusern. 57 Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll entschieden werden, wann ein Mensch oder ein Gegenstand unrein oder rein ist.«
Unreinheit bei Männern
15 Der Herr sprach zu Mose und Aaron: 2 »Richtet den Israeliten aus:
Wenn ein Mann an einem krankhaften Ausfluss aus seinem Glied leidet, ist er unrein, 3 ganz gleich ob der Ausfluss beständig austritt oder sich im Körper anstaut. 4 Alles, worauf der Kranke liegt oder sitzt, wird unrein. 5-6 Jeder, der sein Bett oder etwas, worauf er gesessen hat, berührt, muss sich und seine Kleidung waschen und bleibt bis zum Abend unrein. 7-11 Dasselbe gilt, wenn jemand den Kranken berührt, mit seinem Speichel in Kontakt kommt, etwas nimmt oder wegträgt, worauf dieser gesessen hat, oder wenn der Kranke jemanden anfasst, ohne sich vorher die Hände gewaschen zu haben. In allen diesen Fällen muss der Betreffende sich und seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. Auch jeder Sattel, auf dem der Kranke sitzt, ist unrein. 12 Jedes Tongefäß, das er berührt, muss zerbrochen werden, ein Holzgefäß soll mit Wasser ausgespült werden.
13 Ist der Ausfluss abgeheilt, wartet der Genesene sieben Tage. Dann wäscht er seine Kleider und sich selbst mit frischem Quellwasser und gilt wieder als rein. 14 Am achten Tag geht er mit zwei Turteltauben oder zwei anderen Tauben zum Eingang des Heiligtums, in meine Gegenwart, und gibt sie dort dem Priester. 15 Dieser bringt die eine Taube als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar und befreit den Mann so von der Unreinheit seines Ausflusses, damit er vor mir, dem Herrn, wieder als rein gilt.
16 Wenn ein Mann einen Samenerguss hat, soll er seinen ganzen Körper waschen; bis zum Abend ist er unrein. 17 Alle Kleidung und jedes Stück Leder, das mit dem Samen in Berührung gekommen ist, muss gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein. 18 Wenn ein Mann mit einer Frau schläft und es dabei zum Samenerguss kommt, sollen sich beide waschen; sie sind unrein bis zum Abend.«
Unreinheit bei Frauen
19 »Wenn eine Frau ihre monatliche Blutung hat, ist sie sieben Tage unrein; wer sie berührt, ist ebenfalls bis zum Abend unrein. 20 Alles, worauf sie sich in dieser Zeit legt oder setzt, wird unrein. 21-22 Jeder, der ihr Bett oder etwas, worauf sie gesessen hat, berührt, muss sich und seine Kleider waschen; bis zum Abend bleibt er unrein. 23 Liegt etwas auf ihrem Bett oder Sitzplatz und jemand fasst es an, so wird auch er unrein bis zum Abend. 24 Wenn ein Mann während dieser Zeit mit ihr schlafen sollte, so ist auch er sieben Tage unrein, ebenso jedes Bett, auf dem er liegt.
25 Hat eine Frau Blutungen über die normale Zeit hinaus oder außerhalb ihrer monatlichen Regel, dann ist sie während dieser Tage unrein wie zur Zeit ihrer Monatsblutung. 26 Jedes Bett, auf dem sie liegt, und jeder Gegenstand, auf dem sie sitzt, wird unrein. 27 Wer eines dieser Dinge berührt, wird ebenfalls unrein. Er muss sich und seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein. 28 Wenn die Blutungen aufgehört haben, wartet die Frau noch weitere sieben Tage, bis sie wieder rein ist. 29 Am achten Tag geht sie mit zwei Turteltauben oder zwei anderen Tauben zum Eingang des heiligen Zeltes und gibt sie dort dem Priester. 30 Dieser bringt die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar, um die Frau von der Unreinheit ihrer Blutung zu befreien und sie mit mir, dem Herrn, zu versöhnen.
31 Ihr, Mose und Aaron, sollt die Israeliten davor warnen, sich zu verunreinigen und das Heiligtum, in dem ich mitten unter euch wohne, zu entweihen! Denn sonst müssen sie sterben!
32 Diese Vorschriften gelten für Männer, die an einem krankhaften Ausfluss leiden oder einen Samenerguss haben, der sie unrein macht, 33 für Frauen, die ihre monatliche Blutung haben, und für einen Mann, der während der Zeit mit einer Frau schläft, in der sie als unrein gilt.«
3 Mose 11-15
Luther Bibel 1545
11 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:
2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen sollt unter allen Tieren auf Erden.
3 Alles, was die Klauen spaltet und wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen.
4 Was aber wiederkäut und hat Klauen und spaltet sie doch nicht, wie das Kamel, das ist euch unrein, und ihr sollt's nicht essen.
5 Die Kaninchen wiederkäuen wohl, aber sie spalten die Klauen nicht; darum sind sie unrein.
6 Der Hase wiederkäut auch, aber er spaltet die Klauen nicht; darum ist er euch unrein.
7 Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäut nicht; darum soll's euch unrein sein.
8 Von dieser Fleisch sollt ihr nicht essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.
9 Dies sollt ihr essen unter dem, was in Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, im Meer und in Bächen, sollt ihr essen.
10 Alles aber, was nicht Floßfedern und Schuppen hat im Meer und in Bächen, unter allem, was sich regt in Wassern, und allem, was lebt im Wasser, soll euch eine Scheu sein,
11 daß ihr von ihrem Fleisch nicht eßt und vor ihrem Aas euch scheut.
12 Denn alles, was nicht Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, sollt ihr scheuen.
13 Und dies sollt ihr scheuen unter den Vögeln, daß ihr's nicht eßt: den Adler, den Habicht, den Fischaar,
14 den Geier, den Weih, und was seine Art ist,
15 und alle Raben mit ihrer Art,
16 den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,
17 das Käuzlein, den Schwan, den Uhu,
18 die Fledermaus, die Rohrdommel,
19 den Storch, den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.
20 Alles auch, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füßen, das soll euch eine Scheu sein.
21 Doch das sollt ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füßen: was noch zwei Beine hat, womit es auf Erden hüpft;
22 von demselben mögt ihr essen die Heuschrecken, als da ist: Arbe mit seiner Art und Solam mit seiner Art und Hargol mit seiner Art und Hagab mit seiner Art.
23 Aber alles, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch eine Scheu sein,
24 und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.
25 Und wer dieser Aase eines tragen wird, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis auf den Abend.
26 Darum alles Getier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein.
27 Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis auf den Abend.
28 Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein.
29 Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf Erden kriechen: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jegliches mit seiner Art,
30 der Igel, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf;
31 die sind euch unrein unter allem, was da kriecht; wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.
32 Und alles, worauf ein solch totes Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzernes Gefäß oder Kleider oder Fell oder Sack; und alles Gerät, womit man etwas schafft, soll man ins Wasser tun, und es ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.
33 Allerlei irdenes Gefäß, wo solcher Aas hineinfällt, wird alles unrein, was darin ist; und sollt's zerbrechen.
34 Alle Speise, die man ißt, so solch Wasser hineinkommt, ist unrein; und aller Trank, den man trinkt in allerlei solchem Gefäß, ist unrein.
35 Und alles, worauf solches Aas fällt, wird unrein, es sei ein Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein und soll euch unrein sein.
36 Doch die Brunnen und Gruben und Teiche bleiben rein. Wer aber ihr Aas anrührt, ist unrein.
37 Und ob solch ein Aas fiele auf Samen, den man sät, so ist er doch rein.
38 Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fiele darnach ein solch Aas darauf, so würde er euch unrein.
39 Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen mögt: wer das Aas anrührt, der ist unrein bis an den Abend.
40 Wer von solchem Aas ißt, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen, und ist unrein bis an den Abend
41 Was auf Erden schleicht, das soll euch eine Scheu sein, und man soll's nicht essen.
42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen geht, unter allem, was auf Erden schleicht, sollt ihr nicht essen; denn es soll euch eine Scheu sein.
43 Macht eure Seelen nicht zum Scheusal und verunreinigt euch nicht an ihnen, daß ihr euch besudelt.
44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, daß ihr heilig seid, denn ich bin heilig, und sollt eure Seelen nicht verunreinigen an irgend einem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht.
45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.
46 Dies ist das Gesetz von den Tieren und Vögeln und allerlei Tieren, die sich regen im Wasser, und allerlei Tieren, die auf Erden schleichen,
47 daß ihr unterscheiden könnt, was unrein und rein ist, und welches Tier man essen und welches man nicht essen soll.
12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet.
3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.
8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.
13 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.
3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.
4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut,
6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen,
8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz.
9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist,
11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.
12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.
14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.
15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz.
16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.
17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein.
18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden.
21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.
23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.
24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz.
28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.
29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes.
31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,
33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen.
34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.
35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,
36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein.
37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.
38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.
40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein.
42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.
43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut,
44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.
45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.
47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird,
49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.
50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage.
51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein.
52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.
53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage.
55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht.
56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag.
57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist.
58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein.
59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.
14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen.
3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist,
4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop.
5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist,
7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.
8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben.
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts.
12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben
13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges.
14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen
16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN.
17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN.
19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten
20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.
21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer,
23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN.
24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes,
26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen
27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.
28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN;
30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben,
31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN.
32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.
33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist,
38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.
39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand,
40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.
41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten
42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.
45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.
47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen.
48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop,
50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen.
52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle.
53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein.
54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser,
56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß,
57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.
15 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist.
4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden.
5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.
10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.
15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben.
16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend.
18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein.
21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein.
25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit.
27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein.
29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit.
31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.
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