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Zurechtweisung und Gebet in der Gemeinde

15 Wenn aber dein Bruder an dir gesündigt hat, so geh hin und weise ihn zurecht unter vier Augen. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder gewonnen.

16 Hört er aber nicht, so nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jede Sache auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen beruht.

17 Hört er aber auf diese nicht, so sage es der Gemeinde. Hört er aber auch auf die Gemeinde nicht, so sei er für dich wie ein Heide und ein Zöllner.

18 Wahrlich, ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, das wird im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, das wird im Himmel gelöst sein.[a]

19 Weiter sage ich euch: Wenn zwei von euch auf Erden übereinkommen über irgendeine Sache, für die sie bitten wollen, so soll sie ihnen zuteilwerden von meinem Vater im Himmel.

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Footnotes

  1. (18,18) Nach dem damaligen jüdischen Sprachgebrauch steht »binden« und »lösen« für Maßnahmen der Gemeindezucht: Jemand konnte aufgrund eines Vergehens aus der Synagoge ausgeschlossen werden, aber nach Reue und Buße wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden (vgl. das mit »lösen« im Gr. verwandte »freisprechen« in Lk 6,37).