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13 Es soll aber ein jeglicher, der in der Zahl ist, einen halben Silberling geben nach dem Lot des Heiligtums (ein Lot hat zwanzig Gera). Solcher halber Silberling soll das Hebopfer des HERRN sein.

14 Wer in der Zahl ist von zwanzig Jahren und darüber, der soll solch Hebopfer dem HERRN geben.

15 Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als den halben Silberling, den man dem HERRN zur Hebe gibt für die Versöhnung ihre Seelen.

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13 Jeder, der bei der Musterung erfasst wird, soll ein halbes Silberstück geben, gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt. Ein Silberstück wiegt zwölf Gramm; die Abgabe für mich beträgt also sechs Gramm Silber. 14 Sie muss von allen entrichtet werden, die 20 Jahre und älter sind. 15 Ein Reicher soll nicht mehr als ein halbes Silberstück geben und ein Armer nicht weniger; denn es ist ein Lösegeld, das ihr für euer Leben zahlt und das mir geweiht wird.

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