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Streitigkeiten

25 Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen. Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat. Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen.

Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden[a].

Die Schwagerpflicht

Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen. Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde[b].

Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen! so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will! 10 Und man soll ihn in Israel „das Haus des Barfüßers“ nennen.

11 Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.

Volles Gewicht und rechtes Maß

13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! 14 In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! 15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, gibt. 16 Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.

Die Vertilgung Amaleks

17 Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; 18 wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. 19 Wenn dir nun der Herr, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der Herr, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht!

Footnotes

  1. 5 Mose 25:4 + 1Ko 9:9; +1Ti 5:18
  2. 5 Mose 25:6 vg. Mt 22:24 Mk 12:19 Lk 20:28

Strafe mit Maß

25 Können sich Männer bei einem Rechtsstreit nicht einigen, so soll ein Gericht feststellen, wer im Unrecht ist. Wird der Schuldige zu Stockhieben verurteilt, so soll man ihn vor dem Richter auf den Boden legen und ihm so viele Schläge geben, wie er verdient. Es dürfen aber auf keinen Fall mehr als vierzig sein, denn der Verurteilte gehört ja zu eurem Volk. Ihr sollt nicht die Achtung vor ihm verlieren!

Wer arbeitet, darf auch essen

Wenn ihr mit einem Ochsen Getreide drescht, dann bindet ihm nicht das Maul zu!

Bestimmungen zur Schwagerehe

Wenn ein verheirateter Mann kinderlos stirbt und in der Nähe ein Bruder von ihm lebt, muss dieser die Witwe zur Frau nehmen. Sie soll keinen Mann außerhalb der Familie heiraten, sondern ihren Schwager. Der erste Sohn, den sie dann zur Welt bringt, soll als Sohn des Verstorbenen gelten, damit sein Name in Israel weiterlebt.

Will aber der Bruder seine Schwägerin nicht heiraten, dann soll sie zu den führenden Männern gehen, die am Stadttor Gericht halten. Sie soll sagen: »Mein Schwager weigert sich, mich zu heiraten. Er will nicht dafür sorgen, dass der Name seines Bruders weiterlebt.« Die führenden Männer der Stadt sollen ihn rufen und ihn zur Rede stellen. Bleibt er bei seiner Ablehnung, dann soll seine Schwägerin ihm dort vor den führenden Männern einen Schuh ausziehen, ihm ins Gesicht spucken und ausrufen: »So behandelt man jemanden, der die Familie seines Bruders nicht am Leben erhalten will.« 10 Ganz Israel soll es erfahren und ihn und seine Familie von da an »Barfüßer« nennen.

Unerlaubte Übergriffe

11 Wenn zwei Männer sich schlagen und die Frau des Unterlegenen kommt ihrem Mann zu Hilfe und greift dem anderen an die Geschlechtsteile, 12 soll man ihr ohne Mitleid die Hand abhauen.

Seid ehrlich und betrügt einander nicht!

13 Steckt euch nicht zwei verschieden schwere Gewichtssteine in die Tasche, um beim Wiegen zu betrügen! 14 Haltet in eurem Haus nicht zwei verschieden große Getreidemaße bereit! 15 Benutzt die richtigen Gewichtssteine und Getreidemaße! Dann werdet ihr lange in dem Land leben, das der Herr, euer Gott, euch gibt. 16 Denn er verabscheut jeden, der andere betrügt.

Bestraft die Amalekiter!

17 Vergesst nicht, was euch die Amalekiter angetan haben, als ihr aus Ägypten gekommen seid! 18 Sie haben eure Erschöpfung ausgenutzt und euch von hinten überfallen. Ohne jede Ehrfurcht vor Gott haben sie die Schwachen am Ende eures Zuges getötet. 19 Denkt daran, sie zu bestrafen, wenn ihr in dem Land wohnt, das der Herr, euer Gott, euch für immer schenkt. Sobald der Herr dafür gesorgt hat, dass die Feinde ringsum euch in Ruhe lassen, sollt ihr jede Spur von den Amalekitern auslöschen!