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Verirrte Tiere oder Gegenstände - Naturordnung - Vogelnester - Neue Häuser - Vermischung von Gewächsen und Geweben

22 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.

Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest.

Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele.

Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei [Gewächs] bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs.

10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern.

11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist.

12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst.

Sittlichkeitsgesetze

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen.

20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte.

22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. -

23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten.

25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. -

28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang.

30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.

Seid hilfsbereit!

22 Seht nicht untätig zu, wenn sich ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege eines Israeliten verirrt! Bringt das Tier auf jeden Fall zurück! Wohnt der Besitzer weit weg von euch oder kennt ihr ihn nicht, dann nehmt das Tier mit nach Hause und versorgt es, bis man nach ihm fragt. Dann gebt es zurück. Das Gleiche gilt, wenn ihr einen entlaufenen Esel findet oder einen Mantel, den jemand hat liegen lassen. Immer wenn ihr jemandem helfen könnt, etwas Verlorenes zurückzubekommen, dann tut es! Verweigert niemandem eure Hilfe!

Wenn ihr seht, dass der Esel oder das Rind eines anderen Israeliten auf der Straße gestürzt ist, dann geht nicht vorbei, sondern helft, das Tier wieder auf die Beine zu bringen!

Bewahrt die natürliche Ordnung!

Eine Frau soll keine Männerkleidung tragen und ein Mann keine Frauenkleidung. Wer so etwas tut, den verabscheut der Herr, euer Gott.

Wenn ihr unterwegs in einem Baum oder am Boden ein Nest entdeckt, in dem ein Vogel brütet oder seine Jungen füttert, dann fangt ihn nicht! Nur die Jungen dürft ihr euch nehmen. Die Mutter lasst frei! Haltet euch daran, dann wird es euch gut gehen, und ihr werdet lange leben.

Wenn ihr ein neues Haus baut, dann sichert das Flachdach mit einem Geländer! Sonst seid ihr schuld, wenn jemand abstürzt und ums Leben kommt.

Wenn ihr einen Weinberg anlegt, dann pflanzt dort außer den Weinstöcken nichts anderes an! Sonst müsst ihr alles im Heiligtum abliefern, was ihr an Trauben und anderen Früchten erntet.

10 Spannt nicht Rind und Esel zusammen vor den Pflug!

11 Tragt keine Kleidung aus Mischgewebe, in der Wolle und Leinen zusammengewebt sind!

12 Näht Quasten an die vier Enden eurer Obergewänder!

Schutz vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Es kann geschehen, dass ein verheirateter Mann schon nach kurzer Zeit nichts mehr von seiner Frau wissen will. 14 Er bringt sie in Verruf und behauptet: »Als ich mit meiner Braut geschlafen habe, stellte sich heraus, dass sie keine Jungfrau mehr war!« 15 Dann sollen die Eltern der Frau zu den führenden Männern gehen, die am Stadttor Gericht halten, und ihnen das Bettlaken aus der Hochzeitsnacht[a] zeigen. 16 Der Vater soll erklären: »Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben. Aber jetzt liebt er sie nicht mehr. 17 Deshalb verleumdet er sie und behauptet, sie habe schon vorher mit jemandem geschlafen. Aber die Blutflecken auf diesem Tuch beweisen, dass sie noch Jungfrau war.« Die Eltern sollen das Laken vor den führenden Männern der Stadt ausbreiten.

18 Dann soll der Mann dafür ausgepeitscht werden, 19 dass er eine junge israelitische Frau verleumdet hat. Außerdem hat er 100 Silberstücke an seinen Schwiegervater zu zahlen. Er muss seine Frau behalten und darf sich sein Leben lang nicht von ihr trennen.

20 Hat er aber die Wahrheit gesagt und hat man keinen Beweis erbringen können, dass die Frau noch Jungfrau war, 21 dann soll man sie vor die Tür ihres Elternhauses führen, und die Männer der Stadt sollen sie dort steinigen. Sie muss sterben, weil sie sich im Haus ihrer Eltern wie eine Hure verhalten hat. Das ist eine Schande für ganz Israel. Ihr müsst alles Böse aus eurem Volk beseitigen!

22 Wenn ein Mann mit der Frau eines anderen schläft und man ertappt sie, dann müssen beide sterben. Duldet keine solche Schandtat in eurem Volk!

23 Trifft ein Mann in der Stadt eine junge Frau, die mit einem anderen verlobt ist, und er schläft mit ihr, 24 dann sollt ihr die zwei aus der Stadt bringen und steinigen. Beide müssen sterben: die junge Frau, weil sie nicht um Hilfe gerufen hat, obwohl sie in der Stadt war, und der Mann, weil er sich an der Braut eines anderen vergriffen hat. Ihr müsst das Böse aus eurem Volk beseitigen!

25 Wenn aber ein Mann draußen auf dem Feld ein verlobtes Mädchen vergewaltigt, soll nur er getötet werden. 26 Der jungen Frau soll nichts geschehen, denn sie hat nichts getan, was den Tod verdient! Sie ist wie von einem Mörder überfallen worden. 27 Obwohl sie geschrien hat, konnte es niemand dort draußen hören und ihr helfen.

28 Wenn herauskommt, dass sich ein Mann an einer jungen Frau vergangen hat, die noch nicht verlobt ist, 29 dann muss er ihrem Vater 50 Silberstücke zahlen und sie heiraten. Er darf sich sein Leben lang nicht von ihr trennen, weil er sie gezwungen hat, mit ihm zu schlafen.

Footnotes

  1. 22,15 Wörtlich: das Zeichen der Jungfräulichkeit.