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12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet.

Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.

Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.

Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.

Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.

Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.

Reinheitsvorschriften für Frauen nach der Geburt

12 Der Herr befahl Mose, den Israeliten diese Weisungen weiterzugeben:

»Wenn eine Frau einen Jungen zur Welt bringt, gilt sie sieben Tage lang als unrein, genauso wie bei ihrer monatlichen Blutung. Am achten Tag soll der Junge beschnitten werden. Die Mutter muss wegen ihrer Blutungen noch weitere 33 Tage zu Hause bleiben, bis sie wieder rein ist. In dieser Zeit darf sie nichts Heiliges anfassen und das Heiligtum nicht betreten.

Hat sie ein Mädchen geboren, ist sie zwei Wochen unrein wie bei ihrer monatlichen Regel. Danach soll sie wegen ihrer Blutungen weitere 66 Tage zu Hause bleiben und als unrein gelten.

Wenn die Zeit vorüber ist – ganz gleich ob sie einen Jungen oder ein Mädchen bekommen hat –, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine Turteltaube oder andere Taube als Sündopfer zum Eingang des heiligen Zeltes bringen. Der Priester bringt ihr Opfer mir, dem Herrn, dar, damit die Unreinheit der Blutung von ihr genommen wird und sie wieder rein ist. Diese Weisung gilt für jede Frau, die einen Jungen oder ein Mädchen geboren hat.

Wenn sie sich aber kein Lamm als Opfertier leisten kann, darf sie stattdessen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine als Brandopfer und eine als Sündopfer. Damit soll der Priester sie von ihrer Unreinheit befreien, damit sie von nun an wieder als rein gilt.«