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22 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld;

ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.

Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.

Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und er lässt dem Vieh freien Lauf, dass es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.

Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen.

Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat.

Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder was sonst abhandengekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.

Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht,

10 so soll ein Eid bei dem Herrn zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.

11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;

12 wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht.

13 Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen;

14 ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.

Sittengesetze

15 Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen.

16 Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen!

18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll unbedingt sterben.

19 Jeder, der den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll dem Bann verfallen.[a]

Schutz der Schwachen

20 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten.

21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrücken.

22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören,

23 und dann wird mein Zorn entbrennen, sodass ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Frauen zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen!

24 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du an ihm nicht handeln wie ein Wucherer; du sollst ihm keinen Zins auferlegen.

25 Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang;

26 denn es ist seine einzige Decke, das Gewand, das er auf der Haut trägt! Worin soll er sonst schlafen? Wenn er aber zu mir schreit, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

Gebote der Gottesfurcht

27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!

28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben![b]

29 Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!

30 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld [von wilden Tieren] zerrissen worden ist, sondern ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

Footnotes

  1. (22,19) d.h. um der Heiligkeit des Herrn willen getötet werden.
  2. (22,28) d.h. er sollte Gott geweiht und durch ein Lösegeld ausgelöst werden (vgl. 2Mo 13,11-13).

22 Wenn ein Einbrecher bei Nacht auf frischer Tat ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann ist der, der ihn getötet hat, kein Mörder. Wenn es aber schon hell war, gilt die Tat als Mord.

Ein Dieb muss das Gestohlene erstatten; besitzt er nichts, soll er als Sklave verkauft werden. Das Geld steht dem Bestohlenen als Entschädigung zu.

Wenn sich ein gestohlenes Tier – ob Rind, Esel, Schaf oder Ziege – noch lebend im Besitz des Diebes befindet, muss er doppelten Ersatz leisten.

Wenn jemand sein Feld oder seinen Weinberg abweiden lässt und das Vieh nicht beaufsichtigt, so dass es das Feld eines anderen abgrast, soll er den Schaden ersetzen: Die besten Früchte seines Weinbergs und das beste Getreide von seinen Feldern muss er dem Geschädigten geben.

Entzündet sich durch ein Feuer Gestrüpp, und die Flammen greifen auf ein benachbartes Feld über und vernichten dort Garben, stehendes Getreide oder junge Ähren, dann muss der Schadensersatz leisten, der das Feuer angezündet hat.

Wenn jemand einem anderen Geld oder wertvolle Gegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, soll der Dieb – falls er gefasst wird – das Gestohlene doppelt ersetzen. Wird der Dieb nicht gefasst, muss derjenige, der die Wertgegenstände aufbewahrte, vor mir, eurem Gott, erscheinen, damit herauskommt, ob er selbst die ihm anvertrauten Dinge unterschlagen hat.

Wenn sich zwei Leute um etwas Wertvolles streiten – ganz gleich ob um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, um Kleider oder um etwas anderes – und jeder behauptet, dass es ihm gehört, dann soll ihr Streitfall vor mich gebracht werden. Wen ich für schuldig erkläre, der soll dem rechtmäßigen Besitzer sein Eigentum doppelt zurückerstatten.

Wenn jemand einem anderen Israeliten einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder sonst ein Tier anvertraut und es dort stirbt, sich verletzt oder gestohlen wird, ohne dass es Zeugen gibt, 10 dann soll der Streit zwischen beiden durch einen Eid vor mir, dem Herrn, geschlichtet werden: Der Beschuldigte soll schwören, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Besitzer muss diese Erklärung gelten lassen, und der Beschuldigte braucht keinen Ersatz zu leisten. 11 Wenn ihm das Tier aber nachweislich gestohlen wurde, soll er es dem Besitzer ersetzen. 12 Hat ein wildes Tier es gerissen, soll er die Überreste als Beweis herbringen; dann muss er keinen Schadensersatz leisten.

13 Wenn sich jemand ein Arbeitstier ausleiht, und es verletzt sich oder stirbt, muss er Schadensersatz leisten, sofern der Besitzer nicht dabei gewesen ist. 14 War der Besitzer dabei, braucht derjenige, der das Tier geliehen hat, keinen Ersatz zu leisten. Hatte er das Tier gemietet, so ist der Schaden mit dem Mietpreis abgegolten.«

Verführung eines Mädchens

15 »Wenn ein Mann ein Mädchen, das noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis für sie bezahlen und sie heiraten. 16 Falls sich ihr Vater aber weigert, sie ihm zur Frau zu geben, muss der Mann ihm dennoch den Brautpreis bezahlen, der einer Jungfrau angemessen ist.«

Vergehen, die mit dem Tod bestraft werden

17 »Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen!

18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, muss mit dem Tod bestraft werden.

19 Wer anderen Göttern Opfer darbringt und nicht mir, dem Herrn, allein, der soll mir übereignet werden und sterben.«

Schutzbestimmungen für die Schwachen

20 »Unterdrückt die Fremden nicht und beutet sie nicht aus! Denn ihr selbst seid einmal Fremde in Ägypten gewesen.

21 Benachteiligt die Witwen und Waisen nicht! 22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich sie ganz sicher erhören. 23 Mein Zorn wird losbrechen, und ich lasse euch von euren Feinden töten. Dann werden eure Frauen Witwen sein und eure Kinder Waisen!

24 Wenn ihr einem Armen aus meinem Volk Geld leiht, sollt ihr euch nicht daran bereichern. Verlangt keine Zinsen von ihm!

25 Wenn ihr den Mantel eures Schuldners als Pfand nehmt, müsst ihr ihn vor Sonnenuntergang zurückgeben, 26 denn er ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn ihr den Mantel nicht zurückgebt und der Mann zu mir um Hilfe ruft, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.«

Verpflichtungen gegenüber Gott

27 »Mich, euren Gott, sollt ihr nicht verhöhnen, und ein Oberhaupt aus eurem Volk sollt ihr nicht verfluchen!

28 Gebt mir rechtzeitig die Opfergaben vom Ertrag eurer Getreidefelder und Weingärten! Auch eure ältesten Söhne sollt ihr mir weihen. 29 Eure erstgeborenen männlichen Rinder, Schafe und Ziegen dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr sie mir als Opfer darbringen.

30 Heilige Menschen sollt ihr sein, die mir allein gehören. Esst darum kein Fleisch von einem Tier, das von Raubtieren gerissen wurde! Wenn ihr einen Kadaver findet, werft ihn den Hunden vor!«