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Ehebruch und Ehescheidung

27 Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt ist: »Du sollst nicht ehebrechen!«[a]

28 Ich aber sage euch: Wer eine Frau ansieht, um sie zu begehren, der hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.

29 Wenn dir aber dein rechtes Auge ein Anstoß [zur Sünde] wird, so reiß es aus und wirf es von dir! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verlorengeht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle geworfen wird.

30 Und wenn deine rechte Hand für dich ein Anstoß [zur Sünde] wird, so haue sie ab und wirf sie von dir! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verlorengeht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle[b] geworfen wird.

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Footnotes

  1. (5,27) 2Mo 20,14.
  2. (5,30) gr. / hebr. gehenna; Bezeichnung für den Ort der ewigen Strafe und Qual, den Gott für die sündigen Engel und Menschen bereitet hat.