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28 Wenn jemand ein Mädchen, eine Jungfrau, antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,

29 so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen hat, dem Vater des Mädchens 50 [Schekel] Silber geben, und er soll sie zur Frau haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang.

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28 Wenn herauskommt, dass sich ein Mann an einer jungen Frau vergangen hat, die noch nicht verlobt ist, 29 dann muss er ihrem Vater 50 Silberstücke zahlen und sie heiraten. Er darf sich sein Leben lang nicht von ihr trennen, weil er sie gezwungen hat, mit ihm zu schlafen.

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