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22 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.

Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.

Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.

Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;

findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,

11 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.

12 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.

13 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

14 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

15 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

16 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

17 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

18 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.

19 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt.

21 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

22 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen.

23 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;

24 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

25 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.

26 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

28 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

29 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.

30 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben.

31 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.

22 Wenn ein Einbrecher bei Nacht auf frischer Tat ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann ist der, der ihn getötet hat, kein Mörder. Wenn es aber schon hell war, gilt die Tat als Mord.

Ein Dieb muss das Gestohlene erstatten; besitzt er nichts, soll er als Sklave verkauft werden. Das Geld steht dem Bestohlenen als Entschädigung zu.

Wenn sich ein gestohlenes Tier – ob Rind, Esel, Schaf oder Ziege – noch lebend im Besitz des Diebes befindet, muss er doppelten Ersatz leisten.

Wenn jemand sein Feld oder seinen Weinberg abweiden lässt und das Vieh nicht beaufsichtigt, so dass es das Feld eines anderen abgrast, soll er den Schaden ersetzen: Die besten Früchte seines Weinbergs und das beste Getreide von seinen Feldern muss er dem Geschädigten geben.

Entzündet sich durch ein Feuer Gestrüpp, und die Flammen greifen auf ein benachbartes Feld über und vernichten dort Garben, stehendes Getreide oder junge Ähren, dann muss der Schadensersatz leisten, der das Feuer angezündet hat.

Wenn jemand einem anderen Geld oder wertvolle Gegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, soll der Dieb – falls er gefasst wird – das Gestohlene doppelt ersetzen. Wird der Dieb nicht gefasst, muss derjenige, der die Wertgegenstände aufbewahrte, vor mir, eurem Gott, erscheinen, damit herauskommt, ob er selbst die ihm anvertrauten Dinge unterschlagen hat.

Wenn sich zwei Leute um etwas Wertvolles streiten – ganz gleich ob um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, um Kleider oder um etwas anderes – und jeder behauptet, dass es ihm gehört, dann soll ihr Streitfall vor mich gebracht werden. Wen ich für schuldig erkläre, der soll dem rechtmäßigen Besitzer sein Eigentum doppelt zurückerstatten.

Wenn jemand einem anderen Israeliten einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder sonst ein Tier anvertraut und es dort stirbt, sich verletzt oder gestohlen wird, ohne dass es Zeugen gibt, 10 dann soll der Streit zwischen beiden durch einen Eid vor mir, dem Herrn, geschlichtet werden: Der Beschuldigte soll schwören, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Besitzer muss diese Erklärung gelten lassen, und der Beschuldigte braucht keinen Ersatz zu leisten. 11 Wenn ihm das Tier aber nachweislich gestohlen wurde, soll er es dem Besitzer ersetzen. 12 Hat ein wildes Tier es gerissen, soll er die Überreste als Beweis herbringen; dann muss er keinen Schadensersatz leisten.

13 Wenn sich jemand ein Arbeitstier ausleiht, und es verletzt sich oder stirbt, muss er Schadensersatz leisten, sofern der Besitzer nicht dabei gewesen ist. 14 War der Besitzer dabei, braucht derjenige, der das Tier geliehen hat, keinen Ersatz zu leisten. Hatte er das Tier gemietet, so ist der Schaden mit dem Mietpreis abgegolten.«

Verführung eines Mädchens

15 »Wenn ein Mann ein Mädchen, das noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis für sie bezahlen und sie heiraten. 16 Falls sich ihr Vater aber weigert, sie ihm zur Frau zu geben, muss der Mann ihm dennoch den Brautpreis bezahlen, der einer Jungfrau angemessen ist.«

Vergehen, die mit dem Tod bestraft werden

17 »Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen!

18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, muss mit dem Tod bestraft werden.

19 Wer anderen Göttern Opfer darbringt und nicht mir, dem Herrn, allein, der soll mir übereignet werden und sterben.«

Schutzbestimmungen für die Schwachen

20 »Unterdrückt die Fremden nicht und beutet sie nicht aus! Denn ihr selbst seid einmal Fremde in Ägypten gewesen.

21 Benachteiligt die Witwen und Waisen nicht! 22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich sie ganz sicher erhören. 23 Mein Zorn wird losbrechen, und ich lasse euch von euren Feinden töten. Dann werden eure Frauen Witwen sein und eure Kinder Waisen!

24 Wenn ihr einem Armen aus meinem Volk Geld leiht, sollt ihr euch nicht daran bereichern. Verlangt keine Zinsen von ihm!

25 Wenn ihr den Mantel eures Schuldners als Pfand nehmt, müsst ihr ihn vor Sonnenuntergang zurückgeben, 26 denn er ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn ihr den Mantel nicht zurückgebt und der Mann zu mir um Hilfe ruft, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.«

Verpflichtungen gegenüber Gott

27 »Mich, euren Gott, sollt ihr nicht verhöhnen, und ein Oberhaupt aus eurem Volk sollt ihr nicht verfluchen!

28 Gebt mir rechtzeitig die Opfergaben vom Ertrag eurer Getreidefelder und Weingärten! Auch eure ältesten Söhne sollt ihr mir weihen. 29 Eure erstgeborenen männlichen Rinder, Schafe und Ziegen dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr sie mir als Opfer darbringen.

30 Heilige Menschen sollt ihr sein, die mir allein gehören. Esst darum kein Fleisch von einem Tier, das von Raubtieren gerissen wurde! Wenn ihr einen Kadaver findet, werft ihn den Hunden vor!«