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Der Herr schliesst den Bund mit dem Volk Israel am Berg Sinai

Die Berufung und Vorbereitung des Volkes

19 Im dritten Monat nach dem Auszug der Kinder Israels aus dem Land Ägypten kamen sie an eben diesem Tag in die Wüste Sinai.

Sie waren von Rephidim ausgezogen und in die Wüste Sinai gekommen und lagerten sich in der Wüste; und Israel lagerte sich dort dem Berg gegenüber.

Mose aber stieg hinauf zu Gott; denn der Herr rief ihm vom Berg aus zu und sprach: So sollst du zum Haus Jakobs sagen und den Kindern Israels verkündigen:

Ihr habt gesehen, was ich an den Ägyptern getan habe und wie ich euch auf Adlersflügeln getragen und euch zu mir gebracht habe.

Wenn ihr nun wirklich meiner Stimme Gehör schenken und gehorchen werdet und meinen Bund bewahrt, so sollt ihr vor allen Völkern mein besonderes Eigentum sein; denn die ganze Erde gehört mir,

ihr aber sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein! Das sind die Worte, die du den Kindern Israels sagen sollst.

Und Mose kam und rief die Ältesten des Volkes zu sich und legte ihnen alle diese Worte vor, die der Herr ihm geboten hatte.

Da antwortete das ganze Volk miteinander und sprach: Alles, was der Herr gesagt hat, das wollen wir tun! Und Mose überbrachte dem Herrn die Antwort des Volkes.

Da sprach der Herr zu Mose: Siehe, ich will in einer dichten Wolke zu dir kommen, damit das Volk meine Worte hört, die ich mit dir rede, und auch dir für alle Zeit glaubt. Und Mose verkündete dem Herrn die Worte des Volkes.

10 Da sprach der Herr zu Mose: Geh zum Volk und heilige sie heute und morgen; und sie sollen ihre Kleider waschen;

11 und sie sollen bereit sein für den dritten Tag; denn am dritten Tag wird der Herr vor den Augen des ganzen Volkes herabsteigen auf den Berg Sinai.

12 Und ziehe dem Volk eine Grenze ringsum und sprich zu ihnen: Hütet euch davor, auf den Berg zu steigen und seinen Fuß anzurühren! Denn jeder, der den Berg anrührt, muss unbedingt sterben.

13 Niemandes Hand soll ihn anrühren, sonst soll derjenige unbedingt gesteinigt oder erschossen[a] werden; es sei ein Tier oder ein Mensch, er soll nicht am Leben bleiben. Wenn aber das Horn anhaltend ertönt, dann sollen sie zum Berg kommen!

14 Da stieg Mose vom Berg herab zum Volk und heiligte das Volk; und sie wuschen ihre Kleider.

15 Und er sprach zum Volk: Seid bereit für den dritten Tag, keiner nahe sich seiner Frau!

Die Erscheinung des Herrn auf dem Sinai

16 Und es geschah, als der dritte Tag kam und es noch früh am Morgen war, da erhob sich ein Donnern und Blitzen, und eine dichte Wolke lag auf dem Berg, und [es ertönte] ein sehr lauter Schall von Schopharhörnern[b]. Da erschrak das ganze Volk, das im Lager war.

17 Und Mose führte das Volk aus dem Lager, Gott entgegen, und sie stellten sich unten am Berg auf.

18 Aber der ganze Berg Sinai rauchte, weil der Herr im Feuer auf ihn herabstieg. Und sein Rauch stieg auf wie der Rauch eines Schmelzofens, und der ganze Berg erbebte heftig.

19 Und der Hörnerschall wurde immer stärker. Mose redete, und Gott antwortete ihm mit lauter Stimme.

20 Als nun der Herr auf den Berg Sinai, oben auf den Gipfel des Berges herabgekommen war, rief er Mose hinauf auf den Gipfel des Berges. Und Mose stieg hinauf.

21 Da sprach der Herr zu Mose: Steige hinab und ermahne das Volk, dass sie nicht zum Herrn durchbrechen, um zu schauen, und viele von ihnen fallen!

22 Auch die Priester, die dem Herrn nahen, sollen sich heiligen, dass der Herr nicht einen Riss unter ihnen macht![c]

23 Mose aber sprach zum Herrn: Das Volk kann nicht auf den Berg Sinai steigen, denn du hast uns bezeugt und gesagt: Ziehe eine Grenze um den Berg und heilige ihn!

24 Der Herr sprach zu ihm: Geh hin, steige hinab! Danach sollst du hinaufsteigen und Aaron mit dir; aber die Priester und das Volk sollen nicht durchbrechen, um zum Herrn hinaufzusteigen, damit er nicht einen Riss unter ihnen macht!

25 Und Mose stieg zum Volk hinunter und sagte es ihnen.

Gott gibt die zehn Gebote

20 Und Gott redete alle diese Worte und sprach:

Ich bin der Herr, dein Gott, der ich dich aus dem Land Ägypten, aus dem Haus der Knechtschaft, herausgeführt habe.

Du sollst keine anderen Götter[d] neben mir haben!

Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was in den Wassern, unter der Erde ist.

Bete sie nicht an und diene ihnen nicht! Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott, der die Schuld der Väter heimsucht an den Kindern bis in das dritte und vierte Glied derer, die mich hassen,

der aber Gnade erweist an vielen Tausenden, die mich lieben und meine Gebote halten.

Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen[e]! Denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.

Gedenke an den Sabbattag und heilige ihn!

Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun;

10 aber am siebten Tag ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun; weder du, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch dein Fremdling, der innerhalb deiner Tore lebt.

11 Denn in sechs Tagen hat der Herr Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darin ist, und er ruhte am siebten Tag; darum hat der Herr den Sabbattag gesegnet und geheiligt.

12 Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, damit du lange lebst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt!

13 Du sollst nicht töten[f]!

14 Du sollst nicht ehebrechen!

15 Du sollst nicht stehlen!

16 Du sollst kein falsches Zeugnis reden gegen deinen Nächsten!

17 Du sollst nicht begehren das Haus deines Nächsten! Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten, noch seinen Knecht, noch seine Magd, noch sein Rind, noch seinen Esel, noch irgendetwas, das dein Nächster hat!

18 Und das ganze Volk nahm das Donnern und die Flammen wahr und den Schall der Schopharhörner und den rauchenden Berg. Als nun das Volk dies wahrnahm, zitterte es und stand von ferne,

19 und es sprach zu Mose: Rede du mit uns, und wir wollen hören; aber Gott soll nicht mit uns reden, sonst müssen wir sterben!

20 Mose aber sprach zum Volk: Fürchtet euch nicht, denn Gott ist gekommen, um euch zu prüfen, und damit die Furcht vor ihm euch vor Augen sei, damit ihr nicht sündigt!

21 Und das Volk stand von ferne; Mose aber nahte sich zu dem Dunkel, in dem Gott war.

22 Und der Herr sprach zu Mose: So sollst du zu den Kindern Israels sprechen: Ihr habt gesehen, dass ich vom Himmel her zu euch geredet habe.

23 Darum sollt ihr neben mir keine Götter aus Silber machen, auch Götter aus Gold sollt ihr euch nicht machen.

24 Einen Altar aus Erde sollst du mir machen und darauf deine Brandopfer und deine Friedensopfer, deine Schafe und deine Rinder darbringen; an jedem Ort, wo ich meines Namens gedenken lasse, dort will ich zu dir kommen und dich segnen.

25 Und wenn du mir einen steinernen Altar machen willst, sollst du ihn nicht aus behauenen Steinen bauen; denn wenn du deinen Meißel darüber schwingen würdest, so würdest du ihn entweihen.

26 Du sollst auch nicht auf Stufen zu meinem Altar hinaufsteigen, damit deine Blöße nicht aufgedeckt wird vor ihm!

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

21 Und das sind die Rechtsbestimmungen, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verheiratet gekommen, so soll seine Frau mit ihm gehen.

Hat ihm aber sein Herr eine Frau gegeben und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.

Wenn aber der Sklave erklärt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht freigelassen werden!,

so soll ihn sein Herr vor Gott[g] bringen und ihn an die Tür oder den Pfosten stellen, und er soll ihm seine Ohren mit einem Pfriem[h] durchbohren, damit er ihm diene für alle Zeiten.

Wenn aber jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so soll sie nicht wie die Sklaven freigelassen werden.

Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber er hat keine Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

Verheiratet er sie aber mit seinem Sohn, so soll er nach dem Recht der Töchter mit ihr handeln.

10 Wenn er sich aber eine andere nimmt, so soll er jener nichts schmälern an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Beiwohnung.

11 Wenn er diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst frei werden, ohne Lösegeld.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll unbedingt sterben.

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand geschehen lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten frevelhaft handelt, sodass er ihn vorsätzlich umbringt, [sogar] von meinem Altar sollst du ihn wegholen, damit er stirbt!

15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll unbedingt sterben.

16 Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft oder dass man ihn noch in seiner Hand findet, der soll unbedingt sterben.

17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unbedingt sterben.

18 Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, dass er nicht stirbt, aber im Bett liegen muss:

19 Wenn er so weit wiederhergestellt wird, dass er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihn für das Versäumte entschädigen und für seine völlige Heilung sorgen.

20 Und wer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit einem Stock schlägt, sodass sie ihm unter der Hand sterben, der soll unbedingt bestraft werden;

21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schaden ist.

22 Wenn Männer sich streiten und eine schwangere Frau stoßen, sodass eine Frühgeburt eintritt[i], aber sonst kein Schaden entsteht, so muss [dem Schuldigen] eine Geldstrafe auferlegt werden, wie sie der Ehemann der Frau festsetzt; und er soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.

23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du geben: Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen für das Auge.

27 Und wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.

28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man es unbedingt steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Rindes aber soll unbestraft bleiben.

29 Ist aber das Rind seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Eigentümer deshalb verwarnt, hat es aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll das Rind, das einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Eigentümer soll sterben.

30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele so viel geben, wie man ihm auferlegt.

31 Wenn es einen Sohn oder eine Tochter stößt, so soll man ihn auch nach diesem Recht behandeln.

32 Wenn aber das Rind einen Sklaven stößt oder eine Sklavin, so soll man ihrem Herrn 30 Schekel Silber bezahlen; das Rind aber muss gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne aufdeckt oder eine solche gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Rind oder Esel hinein,

34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehs mit Geld zu entschädigen, das tote Tier aber soll ihm gehören.

35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote [Rind] auch teilen.

36 Wusste man aber, dass das Rind schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr es doch nicht in Verwahrung getan, so soll er das Rind ersetzen und das tote behalten.

37 Wenn jemand ein Rind stiehlt oder ein Schaf und es schlachtet oder verkauft, so soll er fünf Rinder für eines erstatten und vier Schafe für eines.

22 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld;

ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.

Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.

Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und er lässt dem Vieh freien Lauf, dass es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.

Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen.

Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat.

Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder was sonst abhandengekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.

Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht,

10 so soll ein Eid bei dem Herrn zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.

11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;

12 wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht.

13 Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen;

14 ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.

Sittengesetze

15 Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen.

16 Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen!

18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll unbedingt sterben.

19 Jeder, der den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll dem Bann verfallen.[j]

Schutz der Schwachen

20 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten.

21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrücken.

22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören,

23 und dann wird mein Zorn entbrennen, sodass ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Frauen zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen!

24 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du an ihm nicht handeln wie ein Wucherer; du sollst ihm keinen Zins auferlegen.

25 Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang;

26 denn es ist seine einzige Decke, das Gewand, das er auf der Haut trägt! Worin soll er sonst schlafen? Wenn er aber zu mir schreit, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

Gebote der Gottesfurcht

27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!

28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben![k]

29 Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!

30 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld [von wilden Tieren] zerrissen worden ist, sondern ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

Gerechtigkeit und Nächstenliebe

23 Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten[l]! Leihe keinem Gottlosen deine Hand, sodass du durch dein Zeugnis einen Frevel unterstützt.

Du sollst nicht der Menge folgen zum Bösen und sollst vor Gericht deine Aussagen nicht nach der Menge richten, um das Recht zu beugen.

Du sollst auch den Armen nicht begünstigen in seinem Rechtsstreit.

Wenn du das Rind deines Feindes oder seinen Esel antriffst, der sich verlaufen hat, so sollst du ihm denselben auf jeden Fall wiederbringen.

Siehst du den Esel deines Feindes unter seiner Last erliegen, könntest du es unterlassen, ihm zu helfen? Du sollst ihm samt jenem unbedingt aufhelfen!

Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seinem Rechtsstreit.

Von einer betrügerischen Sache[m] halte dich fern, und den Unschuldigen und Gerechten bringe nicht um; denn ich spreche keinen Gottlosen gerecht.

Und nimm kein Bestechungsgeschenk an! Denn das Bestechungsgeschenk macht die Sehenden blind und verkehrt die Sache der Gerechten.

Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wisst, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen im Land Ägypten.

Sabbatjahr und Sabbat

10 Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;

11 aber im siebten sollst du es brachliegen und ruhen lassen, damit sich die Armen deines Volkes davon ernähren können; und was sie übrig lassen, das mögen die Tiere des Feldes fressen. Dasselbe sollst du mit deinem Weinberg und mit deinem Ölbaumgarten tun.

12 Sechs Tage sollst du deine Werke verrichten, aber am siebten Tag sollst du ruhen, damit dein Rind und dein Esel ausruhen und der Sohn deiner Magd und der Fremdling sich erholen können.

13 Habt sorgfältig acht auf alles, was ich euch befohlen habe! Und die Namen der fremden Götter sollt ihr nicht erwähnen; sie sollen gar nicht über eure Lippen kommen!

Die drei großen Jahresfeste

14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern.

15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: Sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen zur bestimmten Zeit im Monat Abib, so wie ich es dir befohlen habe; denn in diesem [Monat] bist du aus Ägypten ausgezogen. Und man soll nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen.

16 Sodann das Fest der Ernte, wenn du die Erstlinge deiner Arbeit darbringst von dem, was du auf dem Feld gesät hast; und das Fest der Einbringung am Ausgang des Jahres, wenn du den Ertrag deiner Arbeit vom Feld eingebracht hast.[n]

17 Dreimal im Jahr sollen alle deine Männer erscheinen vor dem Angesicht Gottes, des Herrn![o]

18 Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zusammen mit Sauerteig darbringen, und das Fett meiner Festopfer soll nicht bleiben bis zum anderen Morgen.

19 Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen. Du sollst ein Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen!

Mahnungen für die Besitznahme von Kanaan. Warnung vor dem Götzendienst

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, damit er dich behüte auf dem Weg und dich an den Ort bringe, den ich bereitet habe.

21 Hüte dich vor ihm und gehorche seiner Stimme und sei nicht widerspenstig gegen ihn; denn er wird eure Übertretungen nicht ertragen; denn mein Name ist in ihm.

22 Wenn du aber seiner Stimme wirklich gehorchen und alles tun wirst, was ich sage, so will ich der Feind deiner Feinde sein und der Widersacher deiner Widersacher.

23 Wenn nun mein Engel vor dir hergeht und dich zu den Amoritern, Hetitern, Pheresitern, Kanaanitern, Hewitern und Jebusitern bringt und ich sie vertilge,

24 so sollst du ihre Götter nicht anbeten, noch ihnen dienen, und sollst es nicht machen wie sie; sondern du sollst sie vollständig zerstören und ihre Säulen ganz niederreißen.

25 Und ihr sollt dem Herrn, eurem Gott, dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen; und ich will die Krankheit aus deiner Mitte hinwegnehmen.

26 Es soll keine Fehlgebärende oder Unfruchtbare in deinem Land sein; ich will die Zahl deiner Tage vollmachen.

27 Ich will meinen Schrecken vor dir hersenden und will alle Völker in Verwirrung bringen, zu denen du kommst, und will alle deine Feinde vor dir fliehen lassen.

28 Ich will die Hornisse[p] vor dir hersenden, damit sie die Hewiter, die Kanaaniter und Hetiter vor dir her vertreibt.

29 Ich will sie aber nicht in einem Jahr vor dir vertreiben, damit das Land nicht zur Einöde wird und die wilden Tiere sich nicht vermehren zu deinem Schaden.

30 Nach und nach will ich sie vor dir vertreiben, in dem Maß, wie du an Zahl zunimmst, sodass du das Land in Besitz nehmen kannst.

31 Und ich setze deine Grenze vom Schilfmeer bis zum Meer der Philister und von der Wüste bis zum Strom [Euphrat]; denn ich will die Bewohner des Landes in eure Hand geben, dass du sie vor dir vertreibst.

32 Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund schließen!

33 Sie sollen nicht in deinem Land wohnen bleiben, damit sie dich nicht zur Sünde gegen mich verleiten; denn du würdest ihren Göttern dienen, und sie würden dir zum Fallstrick werden!

Der Bundesschluss am Sinai

24 Und er sprach zu Mose: Steige herauf zum Herrn, du und Aaron, Nadab und Abihu und 70 von den Ältesten Israels, und betet an von ferne!

Aber Mose allein soll sich zu dem Herrn nahen; jene sollen sich nicht nahen, und das Volk soll nicht mit ihnen heraufkommen!

Und Mose kam und verkündigte dem Volk alle Worte des Herrn und alle Verordnungen. Da antwortete das Volk einstimmig und sprach: Alle Worte, die der Herr geredet hat, wollen wir tun!

Da schrieb Mose alle Worte des Herrn nieder. Und er stand früh am Morgen auf und errichtete einen Altar unten am Berg und zwölf Gedenksteine für die zwölf Stämme Israels.

Und Mose sandte junge israelitische Männer, damit sie Brandopfer darbrachten und Jungstiere opferten als Friedensopfer für den Herrn.

Und Mose nahm die Hälfte des Blutes und goss es in Schalen; aber die andere Hälfte des Blutes sprengte er auf den Altar.

Darauf nahm er das Buch des Bundes und las es vor den Ohren des Volkes. Und sie sprachen: Alles, was der Herr gesagt hat, das wollen wir tun und darauf hören!

Da nahm Mose das Blut und sprengte es auf das Volk und sprach: Seht, das ist das Blut des Bundes, den der Herr mit euch geschlossen hat aufgrund aller dieser Worte!

Da stiegen Mose und Aaron, Nadab und Abihu und 70 von den Ältesten Israels hinauf;

10 und sie sahen den Gott Israels; und unter seinen Füßen war es wie ein Gebilde von Saphirplatten und so klar wie der Himmel selbst.

11 Und er legte seine Hand nicht an die Auserwählten der Kinder Israels. Und sie schauten Gott und aßen und tranken.

12 Und der Herr sprach zu Mose: Steige zu mir herauf auf den Berg und bleibe dort, so will ich dir die steinernen Tafeln geben und das Gesetz und das Gebot, das ich geschrieben habe, um sie zu unterweisen!

13 Da machte sich Mose auf samt seinem Diener Josua, und Mose stieg auf den Berg Gottes.

14 Zu den Ältesten aber hatte er gesagt: Erwartet uns hier, bis wir wieder zu euch kommen; seht, Aaron und Hur sind bei euch; wer eine Angelegenheit hat, der wende sich an sie!

15 Als nun Mose auf den Berg stieg, bedeckte eine Wolke den Berg.

16 Und die Herrlichkeit des Herrn ruhte auf dem Berg Sinai, und die Wolke bedeckte ihn sechs Tage lang; am siebten Tag aber rief er Mose von der Wolke aus zu.

17 Und die Herrlichkeit des Herrn war vor den Augen der Kinder Israels wie ein verzehrendes Feuer oben auf dem Gipfel des Berges.

18 Mose aber ging mitten in die Wolke hinein, als er den Berg bestieg; und Mose blieb 40 Tage und 40 Nächte auf dem Berg.

Gottes Weisungen für sein Heiligtum

Die freiwilligen Gaben für die Stiftshütte

25 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Sage den Kindern Israels, dass sie mir freiwillige Gaben[q] bringen; und von jedem, den sein Herz dazu treibt, sollt ihr die freiwillige Gabe für mich annehmen!

Das sind aber die Gaben, die ihr von ihnen nehmen sollt: Gold, Silber, Erz[r],

blauen und roten Purpur und Karmesin[s], weißes Leinen[t] und Ziegenhaar,

rötliche Widderfelle, Seekuhfelle[u] und Akazienholz,

Öl für den Leuchter, Spezerei[v] für das Salböl und für wohlriechendes Räucherwerk,

Onyxsteine und Steine zum Besatz für das Ephod[w] und für das Brustschild.

Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, damit ich in ihrer Mitte wohne!

Genau so, wie ich dir das Vorbild[x] der Wohnung und das Vorbild aller ihrer Geräte zeigen werde, so sollt ihr es machen.

Die Bundeslade

10 Und sie sollen eine Lade aus Akazienholz anfertigen, zweieinhalb Ellen soll ihre Länge sein, anderthalb Ellen ihre Breite und anderthalb Ellen ihre Höhe.[y]

11 Die sollst du mit reinem Gold überziehen, inwendig und auswendig sollst du sie überziehen; und mache ringsum einen goldenen Kranz daran.

12 Du sollst auch vier goldene Ringe für sie gießen und sie an ihre vier Ecken setzen, und zwar so, dass zwei Ringe auf der einen Seite und zwei Ringe auf der anderen Seite sind.

13 Und stelle Tragstangen aus Akazienholz her und überziehe sie mit Gold,

14 und stecke die Tragstangen in die Ringe an den Seiten der Lade, dass man sie damit tragen kann.

15 Die Tragstangen sollen in den Ringen der Lade bleiben und nicht daraus entfernt werden.

16 Und du sollst das Zeugnis[z], das ich dir geben werde, in die Lade legen.

17 Du sollst auch einen Sühnedeckel[aa] aus reinem Gold anfertigen; zweieinhalb Ellen soll seine Länge und anderthalb Ellen seine Breite sein.

18 Und du sollst zwei Cherubim[ab] aus Gold anfertigen; in getriebener Arbeit sollst du sie machen, an beiden Enden des Sühnedeckels,

19 sodass du den einen Cherub am einen Ende machst und den anderen Cherub am anderen Ende; aus einem Stück mit dem Sühnedeckel sollt ihr die Cherubim machen an den beiden Enden.

20 Und die Cherubim sollen ihre Flügel darüber ausbreiten, dass sie mit ihren Flügeln den Sühnedeckel beschirmen, und ihre Angesichter sollen einander zugewandt sein; die Angesichter der Cherubim sollen auf den Sühnedeckel sehen.

21 Und du sollst den Sühnedeckel oben über die Lade legen und das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade tun.

22 Dort will ich mit dir zusammenkommen und mit dir reden von dem Sühnedeckel herab, zwischen den beiden Cherubim, die auf der Lade des Zeugnisses sind, über alles, was ich dir für die Kinder Israels befehlen will.

Der Schaubrottisch

23 Du sollst auch einen Tisch aus Akazienholz herstellen; zwei Ellen soll seine Länge sein und eine Elle seine Breite und anderthalb Ellen seine Höhe.

24 Und du sollst ihn überziehen mit reinem Gold und ihn ringsum mit einem goldenen Kranz versehen.

25 Auch eine Leiste sollst du ringsum an ihm anbringen, eine Handbreit hoch, und an seiner Leiste ringsum [wieder] einen goldenen Kranz befestigen.

26 Und du sollst für ihn vier goldene Ringe machen, die du an den vier Ecken seiner vier Füße anbringen sollst.

27 Dicht unter der Leiste sollen die Ringe sein, zur Aufnahme der Tragstangen, damit man den Tisch tragen kann.

28 Und du sollst die Tragstangen aus Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen; mit ihnen soll der Tisch getragen werden.

29 Du sollst auch seine Schüsseln machen, seine Schalen, seine Kannen und seine Opferschalen, mit denen man [die Trankopfer] ausgießt; aus reinem Gold sollst du sie machen.

30 Und du sollst allezeit Schaubrote[ac] auf den Tisch legen, vor meinem Angesicht.

Der goldene Leuchter

31 Du sollst auch einen Leuchter aus reinem Gold anfertigen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß und sein Schaft, seine Kelche, Knäufe und Blüten sollen aus einem Stück mit ihm sein.

32 Aus den Seiten des Leuchters sollen sechs Arme herauskommen: drei Arme aus einer Seite des Leuchters und drei Arme aus der anderen Seite des Leuchters.

33 An dem einen Arm sollen drei Kelche wie Mandelblüten sein, mit je einem Knauf und einer Blüte, und drei Kelche wie Mandelblüten an dem anderen Arm, mit je einem Knauf und einer Blüte. So soll es bei den sechs Armen sein, die aus dem Leuchter herauskommen.

34 Aber der Schaft des Leuchters soll vier Kelche wie Mandelblüten haben, mit seinen Knäufen und Blüten;

35 nämlich einen Knauf unter zwei Armen, und [wieder] einen Knauf unter zwei Armen, und [noch] einen Knauf unter zwei Armen; so bei den sechs Armen, die aus dem Leuchter herauskommen.

36 Denn ihre Knäufe und Arme sollen aus einem Stück mit ihm sein; das Ganze soll eine getriebene Arbeit sein, aus reinem Gold.

37 Und du sollst seine sieben Lampen machen, und man soll seine Lampen aufsteigend anordnen,[ad] damit sie das, was vor ihm liegt, erleuchten.

38 Und ihre Lichtscheren und Löschnäpfe sollen aus reinem Gold sein.

39 Aus einem Talent reinen Goldes soll man ihn machen mit allen diesen Geräten.

40 Und achte sorgfältig darauf, dass du alles genau nach dem Vorbild machst, das dir auf dem Berg gezeigt worden ist!

Die Zeltbahnen für die Stiftshütte

26 Und die Wohnung sollst du aus zehn Zeltbahnen machen, aus gezwirntem Leinen und [Garnen von] blauem und rotem Purpur und Karmesin. Cherubim sollst du in kunstvoller Arbeit hineinwirken.

Die Länge einer Zeltbahn soll 28 Ellen sein und ihre Breite 4 Ellen; diese Zeltbahnen sollen alle ein Maß haben.

Fünf Zeltbahnen sollen [zu einem Ganzen] zusammengefügt sein, eine an der anderen, und wieder fünf Zeltbahnen, eine an der anderen.

Und fertige Schleifen aus blauem Purpur am Saum der einen Zeltbahn, bei der Verbindungsstelle, und ebenso sollst du es am Saum der äußersten Zeltbahn machen, bei der anderen Verbindungsstelle.

Du sollst 50 Schleifen am [Ende der] einen Zeltbahn machen und 50 Schleifen am äußersten Ende der anderen Zeltbahn, bei der anderen Verbindungsstelle; von diesen Schleifen soll je eine der anderen gegenüberstehen.

Und du sollst 50 goldene Klammern herstellen und mit ihnen die Zeltbahnen zusammenfügen, eine an die andere, damit die Wohnung ein Ganzes wird.

Du sollst auch Zeltbahnen aus Ziegenhaar machen, als Zeltdach über die Wohnung; elf solche Zeltbahnen sollst du herstellen.

Die Länge einer Zeltbahn soll 30 Ellen sein, die Breite aber 4 Ellen. Und alle elf Zeltbahnen sollen ein Maß haben.

Füge fünf solcher Zeltbahnen für sich aneinander und sechs Zeltbahnen auch für sich, und lege die sechste Zeltbahn doppelt, an der Vorderseite des Zeltes.

10 Und du sollst 50 Schleifen machen am Saum der einen, äußersten Zeltbahn, an der einen Verbindungsstelle, und 50 Schleifen am Saum der anderen Zeltbahn, an der zweiten Verbindungsstelle.

11 Und du sollst 50 eherne Klammern anfertigen und die Klammern in die Schleifen stecken und das Zelt zusammenfügen, damit es ein Ganzes wird.

12 Aber von dem Überhang, der an den Zeltbahnen des Zeltes überschüssig ist, soll eine halbe Zeltbahn an der Rückseite der Wohnung überhängen.

13 Von dem Überschuss an der Länge der Zeltbahn des Zeltes soll eine Elle auf dieser und eine Elle auf der anderen Seite überhängen, auf beiden Seiten der Wohnung, um sie auf beiden Seiten zu bedecken.

14 Und fertige für das Zeltdach eine Decke aus rötlichen Widderfellen an und noch eine Decke aus Seekuhfellen oben darüber.

Die Bretter für die Wände der Stiftshütte

15 Und die Bretter der Wohnung sollst du aus Akazienholz machen, aufrecht stehend.

16 Die Länge eines Brettes soll 10 Ellen sein und die Breite eines Brettes anderthalb Ellen.

17 Zwei Zapfen soll ein Brett haben, einer dem anderen gegenüberstehend. So sollst du es bei allen Brettern der Wohnung machen.

18 Und du sollst für die Wohnung 20 Bretter machen auf der Seite nach Süden zu.

19 Und du sollst unter die 20 Bretter 40 silberne Füße machen, je zwei Füße unter ein Brett für seine beiden Zapfen; und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine beiden Zapfen.

20 Ebenso auf der anderen Seite der Wohnung, nach Norden zu, auch 20 Bretter,

21 und ihre 40 silbernen Füße, je zwei Füße unter ein Brett.

22 Aber an der Rückseite der Wohnung, nach Westen zu, sollst du sechs Bretter machen.

23 Dazu sollst du zwei Bretter machen für die beiden Ecken an der Rückseite der Wohnung.

24 Die sollen doppelt sein von unten an und sich oben zusammenfügen mit einem Ring; so sollen beide sein; an beiden Ecken sollen sie stehen.

25 Und so sollen es acht Bretter sein mit ihren silbernen Füßen, 16 Füße, je zwei Füße unter einem Brett.

26 Und du sollst Riegel aus Akazienholz machen, fünf für die Bretter auf der einen Seite der Wohnung

27 und fünf Riegel für die Bretter auf der anderen Seite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter auf der Rückseite der Wohnung, nach Westen zu.

28 Und der mittlere Riegel soll mitten durch die Bretter hindurchgehen von einem Ende zum anderen.

29 Und du sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe aus Gold machen, die die Riegel aufnehmen sollen; auch die Riegel sollst du mit Gold überziehen.

30 So sollst du die Wohnung errichten nach der Weise[ae], wie du es auf dem Berg gesehen hast.

Die Vorhänge der Stiftshütte

31 Du sollst auch einen Vorhang anfertigen aus blauem und rotem Purpur und Karmesin und aus gezwirntem Leinen, und sollst Cherubim in kunstvoller Arbeit hineinwirken.

32 Und hänge ihn an vier Säulen aus Akazienholz auf, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben.

33 Und hänge den Vorhang unter die Klammern. Und die Lade des Zeugnisses sollst du innerhalb des Vorhangs setzen; und der Vorhang soll für euch eine Scheidewand sein zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.

34 Und du sollst den Sühnedeckel auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten legen.

35 Den Tisch aber stelle außerhalb des Vorhanges auf und den Leuchter dem Tisch gegenüber an der Südseite der Wohnung, den Tisch aber stelle an die Nordseite.

36 Und du sollst einen Vorhang für den Eingang des Zeltes anfertigen aus blauem und rotem Purpur und Karmesin und aus gezwirntem Leinen in Buntwirkerarbeit.

37 Und mache für den Vorhang fünf Säulen aus Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldenen Haken, und gieße für sie fünf eherne Füße.

Der Brandopferaltar

27 Und du sollst einen Altar[af] aus Akazienholz herstellen, 5 Ellen lang und 5 Ellen breit; viereckig soll der Altar sein und 3 Ellen hoch.

Und bringe die zu ihm gehörenden Hörner an seinen vier Ecken an; seine Hörner sollen aus einem Stück mit ihm sein, und du sollst ihn mit Erz überziehen.

Fertige auch seine Töpfe an, die zur Reinigung von Fettasche dienen, und seine Schaufeln und seine Sprengbecken und seine Gabeln und seine Kohlenpfannen. Alle seine Geräte sollst du aus Erz machen.

Mache für ihn auch ein ehernes Gitter wie ein Netz, und befestige an dem Gitter vier eherne Ringe an seinen vier Ecken;

Footnotes

  1. (19,13) d.h. mit einem Pfeil oder Wurfgeschoss durchbohrt.
  2. (19,16) d.h. Widderhörnern, die als Signalinstrument zur Warnung oder zum Heroldsruf (z.B. bei der Königskrönung) verwendet wurden; in anderen Übersetzungen oft mit »Trompete« od. »Posaune« wiedergegeben.
  3. (19,22) od. in sie einbricht / sie zerschmettert.
  4. (20,3) hebr. elohim.
  5. (20,7) Andere Übersetzung: zu Bösem / Nichtigem aussprechen.
  6. (20,13) Das hebr. Wort bezeichnet besonders das Morden, d.h. ungesetzliches Töten.
  7. (21,6) Andere Übersetzung: vor die Richter.
  8. (21,6) d.h. eine starke Nadel zur Lederverarbeitung.
  9. (21,22) w. dass die Kinder herauskommen.
  10. (22,19) d.h. um der Heiligkeit des Herrn willen getötet werden.
  11. (22,28) d.h. er sollte Gott geweiht und durch ein Lösegeld ausgelöst werden (vgl. 2Mo 13,11-13).
  12. (23,1) od. aufnehmen; d.h. weder für dich annehmen noch weiterverbreiten.
  13. (23,7) Andere Übersetzung: von falscher Anklage.
  14. (23,16) Hier sind das Wochenfest (vgl. 2Mo 34,22; 3Mo 23,15-21) und das Laubhüttenfest (3Mo 23,33-36) gemeint.
  15. (23,17) hebr. Adonai Jahweh.
  16. (23,28) Andere Übersetzung: die Angst.
  17. (25,2) w. Weihegaben / Abgaben; an anderen Stellen mit Hebopfer übersetzt.
  18. (25,3) d.h. Bronze, eine Mischung von Kupfer und Zinn.
  19. (25,4) Hier sind wohl gefärbte Garne gemeint, die von den Frauen gesponnen wurden und später für die gewebten Teppichbahnen des Zeltes der Zusammenkunft verwendet wurden.
  20. (25,4) w. Byssus.
  21. (25,5) Die Bedeutung des hebr. Wortes ist nicht ganz geklärt. Vermutlich handelt es sich um Felle der Seekuh, die im Roten Meer lebt.
  22. (25,6) Bezeichnung für verschiedene wohlriechende Pflanzenbestandteile, besonders des Balsamstrauches, die vor allem für den Opferdienst verwendet wurden.
  23. (25,7) ein kunstvoll gearbeitetes Schulterkleid für den Hohen Priester.
  24. (25,9) od. Urbild / Muster (vgl. Hebr 8,1-5; Offb 15,5).
  25. (25,10) Die Elle war ein damals übliches Maß, entsprechend dem Abstand zwischen Ellbogen und Fingerspitzen eines Mannes; die große Elle des Heiligtums war 52,5 cm lang.
  26. (25,16) d.h. die Tafeln des Bundes.
  27. (25,17) Das hebr. Wort bezeichnet einen Ort, an dem Sühnung bewirkt wird. Im AT wurde dazu das Blut eines Opfertieres auf den »Sühnedeckel« gesprengt (vgl. das entsprechende Wort in Hebr 9,5 u. Röm 3,25).
  28. (25,18) bed. »Große / Gewaltige«; Engelwesen, die in der Gegenwart Gottes sind und seine Heiligkeit verteidigen (vgl. 1Mo 3,24; Hes 10).
  29. (25,30) w. Brote des Angesichts.
  30. (25,37) Das bedeutet wohl, dass die mittlere Lampe am höchsten aufragte und die seitlichen Arme niedriger angeordnet waren, um die Ausleuchtung des Raumes zu verbessern.
  31. (26,30) od. nach der Vorschrift.
  32. (27,1) d.h. den Brandopferaltar, auf dem die Tieropfer dargebracht wurden.