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15 Wenn jemand beim Vieh liegt, der soll des Todes sterben, und das Vieh soll man erwürgen.

16 Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben; ihr Blut sei auf ihnen.

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